Er verkauft Waffen an Mitschüler und wird deshalb bis zum Schuljahresende ausgeschlossen. Dagegen wehrt sich ein 16-Jähriger, jedoch ohne Erfolg.
Ein 16 Jahre alter Schüler hat an seiner Schule über längere Zeit Schlagringe und Springmesser an minderjährige Mitschüler verkauft und ist deshalb für eine Zeit von der Schule ausgeschlossen worden. Diese Entscheidung sei rechtmäßig, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz mit. Ein Eilantrag des Schülers sei abgelehnt worden. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann noch Beschwerde eingelegt werden.
Der 16-Jährige sei wegen des Waffenverkaufs bis Ende des Schuljahres von der Schule ausgeschlossen worden, hieß es. Das sei rechtmäßig. Durch den Verkauf sei eine Gefahr begründet gewesen, dass die Waffen noch auf dem Schulgelände gegen andere Schüler eingesetzt werden könnten. Mit Blick auf Amokläufe an Schulen in jüngerer Zeit sei nachvollziehbar, dass Schülerinnen und Schüler so etwas auch an ihrer Schule befürchteten, hieß es.