Wer Auto, Motorrad oder Lkw fährt, muss nicht nur Technik und Verkehrsregeln beherrschen, sondern auch körperlich und geistig fit dafür sein. Anderenfalls kann der Führerschein entzogen werden.
In Thüringen ist im vergangenen Jahr 739 Menschen aus gesundheitlichen Gründen der Führerschein entzogen worden. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des Linke-Landtagsabgeordneten Sascha Bilay hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Die Betroffenen wurden wegen bestimmter Krankheiten oder eingeschränkten Sehvermögens von den kommunalen Fahrerlaubnisbehörden als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen eingestuft.
Besonders häufig war das im Landkreis Nordhausen der Fall, hier verloren 89 Führerscheinbesitzer zumindest zeitweise aus diesen Gründen ihre Fahrerlaubnis. Im Kreis Saalfeld-Rudolstadt traf dies 74 Menschen, in Erfurt waren 64 Führerscheinbesitzer betroffen. Relativ selten kam ein Führerscheinentzug wegen Nichteignung in Weimar (12 Fälle) und dem Weimarer Land (14) vor.
Fahrerlaubnisverordnung regelt Voraussetzungen
Grundlage für einen solchen Führerscheinentzug jenseits von Strafverfahren wegen Verkehrsdelikten ist die Fahrerlaubnisverordnung. Sie listet eine Reihe von Krankheiten und Beeinträchtigungen auf, die dazu führen können, dass man vorübergehend oder sogar dauerhaft nicht mehr fahren darf. Genannt werden auch die Voraussetzungen, unter denen die Betroffenen sich trotzdem hinters Lenkrad setzen können. Das sind je nach Gesundheitsproblem etwa regelmäßige Untersuchungen und ärztliche Kontrollen.
Wer in Deutschland einen Führerschein erwerben will, muss vorab eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung absolvieren, in der Regel ist das ein Sehtest. Für Bus- und Lkw-Fahrer gelten strengere Anforderungen, sie müssen sich regelmäßig ärztlich untersuchen lassen – und dabei können Gesundheitsprobleme auffallen. Aus der Ministeriumsantwort geht nicht hervor, wie viele Menschen, die vom Führerscheinentzug betroffen waren, Berufskraftfahrer waren.
Auch Nichtbefähigung Grund für Entzug
Im vergangenen Jahr verloren in Thüringen dem Ministerium zufolge außerdem 50 Menschen ihren Führerschein, weil sie nicht mehr fähig zum Steuern eines Fahrzeugs waren. Sie kannten also beispielsweise die Verkehrsregeln nicht oder kamen mit dem Steuern eines Fahrzeugs nicht zurecht. Auch in solchen Fällen kann ein Führerscheinentzug auf den Weg gebracht werden.
Keine Angaben konnte das Ministerium dazu machen, wie oft es in Thüringen im vergangenen Jahr zum Entzug des Führerscheins nach einem Verkehrsdelikt mit strafrechtlichen Ermittlungen kam.
Zudem wurde 531 Menschen das Fahren von Fahrzeugen, für die wie etwa bei Fahrrädern oder E-Scootern kein Führerschein notwendig ist, untersagt. Zumeist waren die Betroffenen betrunken oder unter Drogen gefahren.