Zum besseren Schutz von Familien bei Gewaltvorfällen plant Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Verschärfungen im Sorge- und Umgangsrecht. „Wer seine Partnerin schlägt, muss damit rechnen, dass er sein Kind nicht mehr sehen darf – oder nur im Beisein einer Begleitperson“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag. Auch im Mietrecht soll es demnach Verbesserungen geben. Rückendeckung erhielt sie von Bundesfamilien- und Frauenministerin Karin Prien (CDU).
„Ich will den Gewaltschutz im Sorge- und Umgangsrecht verbessern“, sagte den Zeitungen. „Wir müssen klar im Gesetz festschreiben: Bei Gewalt gegen den anderen Elternteil kann auch der Umgang mit dem Kind beschränkt oder sogar ausgeschlossen werden.“ Das Kind leide schließlich mit, wenn es Gewalt unter den Elternteilen gebe.
HubigSolche Einschränkungen im Sorge- und Umgangsrecht könnten auch „wegen psychischer Gewalt gerechtfertigt sein“ – etwa bei schweren Beleidigungen oder Bedrohungen, sagte Hubig weiter. Bisher kann das Sorge- und Umgangsrecht eines Elternteils nur eingeschränkt werden, wenn das Kind selbst Gewalt erfährt, nicht aber, wenn die Partnerin oder der Partner betroffen ist. Kinder hätten hätten aber grundsätzlich ein Recht darauf, in einem gewaltfreien Umfeld aufzuwachsen, sagte die Justizministerin.