Wie lange es dauern kann, bis Internetseiten mit pornografischen Inhalten, die gegen den Jugendschutz verstoßen, gesperrt werden, zeigt der Fall zweier Seiten eines Betreibers aus Zypern.
Ein von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz dazu aufgeforderter Netzanbieter muss Internetseiten mit pornografischen Inhalten sperren. Das müsse bereits vor dem Ende des Hauptsacheverfahrens in dem Rechtsstreit geschehen, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem Beschluss.
Der Betreiber der Internetseiten sitzt dem Gericht zufolge in der Republik Zypern. Bereits 2020 habe die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen bei den Seiten Verstöße gegen Vorgaben des Jugendschutzes festgestellt und den Seitenbetreiber aufgefordert, die pornografischen Inhalte zu entfernen oder den Zugang nur auf Erwachsene zu beschränken. Das sei aber nicht passiert. Vielmehr klagte der Betreiber dagegen, der Fall liegt aktuell beim Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster.
Der Fall beschäftigt mehrere Oberverwaltungsgerichte
Nach Rheinland-Pfalz gelangte der Fall, weil 2024 verschiedene Medienanstalten bei in Deutschland sitzende Netzanbietern eine Sperrung der Seiten verfügten, darunter die Medienanstalt Rheinland-Pfalz, die sich an einen hierzulande ansässigen Access Provider wandte. Dagegen erhoben sowohl der Netzanbieter als auch der Seitenbetreiber aus Zypern Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße. Mittlerweile liegt die Sache eine Instanz höher beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Das entschied nun zunächst, dass der Netzanbieter bereits vor dem Ende dieses Hauptsacheverfahrens die Seiten sperren müsse.