Energieverbrauch: Stromtarif-Wechselhelfer: Experten raten zu genauem Hinsehen

Digitale Tarifaufpasser wechseln selbstständig zu billigeren Strom- und Gastarifen. Das klingt bequem. Doch nicht alles ist Gold, was glänzt – die Verbraucherzentrale Hessen hat ein paar Tipps.

Im Wirrwarr der Strom– und Gastarife wechseln sogenannte Tarifaufpasser eigenständig zu günstigeren Angeboten – doch Verbraucherschützer warnen davor, sich dabei einfach zurückzulehnen. Die digitalen Wechselhelfer versprechen Bürgern neben Komfortgewinn teils Hunderte Euro Ersparnis jedes Jahr. Dennoch sollten Kunden auch das Kleingedruckte dieser spezialisierten Firmen lesen, rät Rechtsanwalt Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt.

Nach seinen Worten „ist sicherlich die Intransparenz einzelner Wechselportale zu kritisieren“. Die Provision von Strom- und Gasversorgern für manche Tarifaufpasser sowie die Preisverhandlungen zwischen Versorgern und Wechselportalen „sind nicht leicht zu durchschauen“.

Geheime und nicht geheime Provisionen

Neben Zahlungen von Energieversorgern in geheimer Höhe an Wechselportale gibt es laut Lassek aber auch Tarifoptimierer, die von ihren Kunden eine Provision bekommen, etwa als prozentuale Beteiligung an der Ersparnis nach einem Tarifwechsel. Ein solches Modell lasse „auf ein erhöhtes Maß an Unabhängigkeit des Vermittlers schließen“ und diene der Kostentransparenz.

Manche Wechselportale zahlen ihren Kunden dem Verbraucherzentrale-Juristen zufolge auch Boni oder bieten Sachwerte wie eine Bahncard 25 oder eine bestimmte Versicherung an. Bei solchen Zugaben gelte es zu prüfen, ob sie überhaupt gebraucht würden.

Mehrere Fragen vor der Unterschrift

Lassek empfiehlt, sich bei Energietarifen darüber im Klaren zu sein, „was Arbeitspreis, Verbrauch und Grundpreis ist“. Vor der Unterschrift unter einen Wechselservice-Vertrag sollten Verbraucher herausfinden, wie oft ein Tarifwechsel sein soll, wie und wann sie darüber informiert werden und was der Service kostet. Fragen sollten sie sich auch, wie die Kündigungsfristen sind, welche Extraleistungen es womöglich gibt und ob der Tarifaufpasser alle für den Kunden interessanten Energielieferanten berücksichtigt.

Neben ihrem Energievertrag mit einem Versorger unterschreiben Verbraucher in diesen Fällen zusätzlich die Vereinbarungen mit einem Tarifoptimierer. „Man muss also tatsächlich zwei Verträge inklusive deren Kleingedrucktes im Auge behalten“, betont Rechtsanwalt Lassek. Stichwort Datenschutz: Somit würden auch persönliche Daten an gleich zwei Unternehmen weitergegeben.

Zwei Waagschalen: Ersparnis und Kosten 

Der Jurist der Verbraucherzentrale Hessen resümiert, Kunden von Tarifaufpassern könnten neben Geld auch Zeit sparen, verpassten keine Kündigungsfristen und hätten womöglich nur einen Wechsel-Ansprechpartner für mehrere Energieverträge etwa bei Gas, Wärme und Strom. 

Doch gelte es auch, die Kosten der Wechselportale gegen die finanzielle Ersparnis abwägen: „Die zu zahlenden Entgelte sind nicht immer gleich ersichtlich und die monatlichen Kündigungs- und Serviceentgelte können schnell einen beachtlichen Teil der Ersparnis auffressen.“

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