Noch immer arbeitet die Justiz die Fälle der sogenannten IS-Rückkehrerinnen auf. Frauen, die zeitweise im Gebiet der Terrormiliz gelebt haben. In Frankfurt beginnt bald ein weiterer Prozess.
Wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat muss eine 33 Jahre alte Frau in Frankfurt vor Gericht. Sie soll 2015 nach Syrien gereist sein und dort einen IS-Kämpfer geheiratet haben, wie das Oberlandesgericht Frankfurt mitteilte. Die Frau soll den gemeinsamen Haushalt geführt sowie die 2016 und 2018 geborenen Kinder im Sinne des IS erzogen haben. Ihr Mann habe Wachdienste verrichtet, das Paar habe vom IS monatlich Geld bekommen. Der Prozess beginnt am 2. September, die Frau befindet sich auf freiem Fuß.
Die 33-Jährige gehört zu den sogenannten IS-Rückkehrerinnen. Eine Reihe junger Frauen war vor etwa zehn bis fünfzehn Jahren von Deutschland in das Bürgerkriegsgebiet in Syrien und Irak gereist, wo die Terrormiliz damals ein großes Gebiet kontrollierte. Meistens heirateten die Frauen dort IS-Kämpfer, führten den gemeinsamen Haushalt und bekamen Kinder, die sie nach den Regeln des IS erzogen. Inzwischen wurden in einigen Prozessen Frauen wegen der Mitgliedschaft im IS verurteilt, auch in Frankfurt.
Ziel des IS war es, einen Gottesstaat zu errichten. Im Frühjahr 2019, als der selbst ernannte Islamische Staat militärisch auch in Syrien zurückgedrängt wurde, nahmen kurdische Einheiten die 33-Jährige fest. Die Frankfurterin wurde 2022 mit ihren Kindern in die Bundesrepublik zurückgebracht. Auch in ihrer Zeit in kurdischer Gefangenschaft soll sie versucht haben, andere zu einer radikalen Auslegung des Islam zu bekehren.
Mitteilung OLG