Gericht wird entscheiden: Grote: AfD-Einstufung hätte Folgen für öffentlichen Dienst

Dass die AfD sich gegen die Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung wehrt, sei ihr gutes Recht, sagt Innensenator Grote. Eine Bestätigung dessen könnte weitreichende Konsequenzen haben.

Eine gerichtliche Bestätigung der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung hätte nach Ansicht von Hamburgs Innensenator Andy Grote weitreichende Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst. In diesem Fall müsste geprüft werden, ob Mitglieder dieser Partei noch im öffentlichen Dienst beschäftigt werden könnten, sagte der SPD-Politiker im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft. Gleiches gelte für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse oder Überprüfungen für die Arbeit in Sicherheitsbereichen. 

„Das sind keine marginalen Fragen.“ Damit beschäftige sich auch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Ziel sei es, zu einem möglichst einheitlichen Umgang mit der AfD zu kommen, sollte eine richterliche Entscheidung vorliegen.

AfD wollte die Befassung im Ausschuss verhindern 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im Mai zunächst von Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt hochgestuft, diesen Beschluss aber bis zu einer gerichtlichen Überprüfung wieder auf Eis gelegt. „Aktuell entfaltet diese Entscheidung und das Gutachten, auf das sich diese Entscheidung stützt, keinerlei rechtliche Wirkung“, sagte Grote.Die AfD-Fraktion hatte die Selbstbefassung des Ausschusses unter dem Titel „Mögliches Parteiverbotsverfahren nach dem Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz“ verhindern wollen, war mit ihrem Antrag, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen, aber gescheitert. Sie kritisierte, dass eigentlich nicht der Verfassungs-, sondern der Innenausschuss für das Thema zuständig sei, die Befassung dort aber von den anderen Parteien nicht gewünscht sei, da ein AfD-Abgeordneter den Vorsitz führe.

Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Krzysztof Walczak sprach von einem Angriff auf eine Oppositionspartei, der den Zweck verfolge, „den Vernichtungs- und Verfolgungsdruck auf die AfD weiter zu erhöhen“.

Vertreter der anderen Parteien warfen der AfD vor, sich als Opfer darstellen und rechtsstaatliche Verfahren und Institutionen mit dem Ziel infrage zu stellen, sie zu delegitimieren. 

Grote äußert sich skeptisch zu Verbotsverfahren

Hinsichtlich eines Verbotsverfahrens gegen die AfD zeigte sich Grote skeptisch. Momentan sehe er keine Erfolgsaussichten für ein solches Verfahren. Auch die Einschätzungen seiner Länderkollegen liefen darauf hinaus, dass das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz „es nicht trägt“. 

Es gehe nicht „um das politische Wollen, sondern um die rechtliche Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht“, sagte er. „Extremismus alleine ist nicht verboten und führt auch nicht zum Verbot.“ Bei der AfD gebe es aber eine Entwicklung: „Vom Prüffall zum Verdachtsfall hin zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung – wenn das Gericht das bestätigt.“

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