Tierschützer in Limburg können aufatmen: Die Untere Naturschutzbehörde hat das geplante Fangen und Töten von 200 Stadttauben abgelehnt. Obwohl eine Mehrheit bei einem Bürgerentscheid dafür votierte.
Die Stadt Limburg darf ihre Pläne zum Einfangen und Töten von 200 Stadttauben nicht umsetzen. Entsprechenden Anträgen erteilte die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg eine Absage, wie der Landkreis mitteilte. Eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung wurde demnach nicht erteilt. Eine Stadtsprecherin gab zu der Entscheidung auf Anfrage zunächst keine Stellungnahme ab.
Hintergrund ist ein Stadtverordnetenbeschluss vom November 2023 zur Dezimierung der Taubenpopulation in der Lahn-Stadt. Im Gespräch war damals eine Tötung der Tiere per Genickbruch. Nach heftiger Kritik von Tierschützern und einer intensiven Debatte folgte im Juni vergangenen Jahres der Bürgerentscheid, bei dem sich eine Mehrheit der Stimmberechtigten für die Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses aussprach. Erst Mitte Mai hatte die Stadt deutlich gemacht, dass sie bei den Plänen für die Tötung der Tiere bleibe. Bei der Behörde wollte sie deshalb beantragen, festzustellen, dass für das Einfangen und Töten der Tiere keine Sondergenehmigung nötig sei – oder andernfalls die Sondergenehmigung zu erteilen.
Behörde sieht keinen relevanten Schaden durch Tauben
Vom Landkreis hieß es nun, da Stadttauben als wildlebende Tiere unter den Schutz der Bundesartenschutzverordnung fielen, wäre eine Ausnahmegenehmigung erforderlich gewesen. Bei der Entscheidung hatte die Behörde nur über das Einfangen der Tiere mit Fallen zu entscheiden, wie der Kreis erklärte. Eine Ausnahmegenehmigung wäre nur in Betracht gekommen, wenn durch diese Maßnahme „erhebliche gemeinwirtschaftliche Schäden“ abgewendet würden. Dies hätten die Antragsteller jedoch weder ausreichend dargelegt, noch seien solche relevanten Schäden „von Amts wegen ersichtlich“ gewesen, hieß es.
Tauben gelten nach Aufhebung von Erlass wieder als Wildtiere
Nach ursprünglichen Plänen Limburgs hätte das Einfangen und Töten der 200 Tauben am 22. April beginnen sollen. Im Rahmen einer Ausschreibung hatte die Stadt einen Anbieter dafür ausgewählt. Zu einer Auftragsvergabe kam es jedoch nicht, da kurz zuvor das hessische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium nach eigenen Angaben nach einer internen Überprüfung einen Erlass von 2022 aufgehoben hatte, wonach Stadttauben im besiedelten Gebiet nicht als wildlebende Tiere angesehen worden waren.
Nun gelten die Tauben wieder als richtige Wildtiere im Sinne der Bundesartenschutzverordnung. Die Stadt hatte erklärt, die Aufhebung des Erlasses Ende März sei „plötzlich und ohne Begründung“ erfolgt und für die Stadt nicht nachvollziehbar.