Verkehr in Berlin: Verfassungsgericht verhandelt über Plan für Autoverbot

Kaum noch Autos innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings – so stellt sich eine Bürgerinitiative die Verkehrswende vor. Ist das überhaupt zulässig? Darüber berät jetzt der Verfassungsgerichtshof.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof verhandelt seit dem Vormittag über Pläne einer Bürgerinitiative, Autos in der Innenstadt weitgehend zu verbieten und dazu einen Volksentscheid durchzuführen. Der Senat hält das in einem Gesetzentwurf formulierte Ziel für verfassungsrechtlich bedenklich. Er hatte daher das höchste Gericht Berlins bereits 2022 um eine Prüfung gebeten, ob ein solcher Volksentscheid überhaupt zulässig wäre. Ein Urteil ist nach der mündlichen Verhandlung nicht zu erwarten, das wollen die Verfassungsrichter zu einem späteren Zeitpunkt fällen. 

Die Initiative „Volksentscheid Berlin autofrei“ will nach einer Übergangszeit von vier Jahren fast alle Straßen innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings mit Ausnahme der Bundesstraßen zu „autoreduzierten Straßen“ erklären. Private Autofahrten sollen pro Person nur bis zu zwölfmal im Jahr etwa zum Transport sperriger Güter möglich sein. Ausnahmen von dem faktischen Autoverbot soll es nach dem Willen der Aktivisten für behinderte Menschen, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxen sowie Wirtschafts- und Lieferverkehr geben. Das gilt auch für Busse.

50.000 Unterschriften für das Anliegen

Bereits im Sommer 2021 sammelte die Initiative mehr als 50.000 Unterschriften für die Einleitung eines entsprechenden Volksbegehrens zur Verkehrswende. Nötig waren in dieser ersten Phase des Volksbegehrens 20.000 gültige Stimmen. Doch zum nächsten Sammelschritt kam es nicht: Der Senat schaltete das Verfassungsgericht ein.

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