Es geht um die Qualität der Behandlung in den Krankenhäusern. Das Land will bestimmte Eingriffe in erfahrenen Häusern bündeln. Nicht jedem passt aber der Weg dahin.
Im juristischen Streit um die in Nordrhein-Westfalen sind am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bislang elf Eilverfahren eingegangen. Dabei geht es um Entscheidungen aus der Vorinstanz an den Verwaltungsgerichten Düsseldorf, Gelsenkirchen und Minden, bei denen entweder das Land oder die Kliniken zuvor erfolgreich waren. Die Krankenhäuser wehren sich dagegen, dass sie ab dem 1. April bestimmte Leistungen nicht mehr anbieten dürfen.
Krankenhausreform