Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist bei der Bundestagswahl sehr knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Das wollte die Parteigründerin nicht hinnehmen.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) und von Parteimitgliedern abgelehnt, mit denen sie eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen wollten. „Ebenso wie vor der Wahl ist auch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses Rechtsschutz in Bezug auf diese Wahl nur begrenzt möglich“, teilte das höchste deutsche Gericht in mit.
KarlsruheDer Zweite Senat verwies auf das übliche Wahlprüfungsverfahren beim . Damit seien keine unzumutbaren Nachteile verbunden. Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung seien unzulässig. Bei den abgelehnten Anträgen ging es unter anderem um einen Eilantrag, das amtliche Endergebnis der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag erst dann festzustellen, wenn die Wählerstimmen vollständig neu ausgezählt sind.
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